Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

93.101 Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten
Loi fédérale sur la sécurité d'installations et d'appareils techniques

Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)

Ausgangslage

Die im Eurolexverfahren vorgelegten Änderungen des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) haben auch ohne Beitritt zum EWR-Abkommen eine wirtschaftspolitische Bedeutung für die exportorientierte Maschinenindustrie. Insbesondere dienen sie dem Abbau von Handelshemmnissen. Der in der Praxis weitgehend vollzogene Systemwechsel im Sinne des EG-Rechtes sollte demnach raschmöglichst auch in der schweizerischen Gesetzgebung vollzogen werden. Die Änderungen gegenüber der Eurolex-Vorlage sind hauptsächlicher redaktioneller und gesetzgebungstechnischer Natur.

Verhandlungen

SR 17.03.1993 AB 1993, 186
NR 27.04.1993 AB 1993, 765
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (37:0 / 138:0)

Am 17. März 1993 nahm der Ständerat dieses Bundesgesetz, das die schweizerische Gesetzgebung dem EG-Recht anpasst, mit einigen geringfügigen Änderungen an.

Am 27. April schloss sich der Nationalrat der Fassung des Ständerates ohne Gegenstimme an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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